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Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten textlich oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.

Unsere Priorität bei der Ausarbeitung dieser Planungsunterlagen ist ein sparsamer und schonungsvoller Umgang mit der wertvollen weil begrenzten Resource "Grund und Boden".

Unsere Dienstleistungen:

  • Erstellung und Abänderung von Bauleitplänen (Bauleitpläne sind grundlegendes und verbindliches Raumplanungsinstrument auf kommunaler Ebene)
  • Erstellung und Abänderung von Durchführungsplänen (Durchführungspläne sind städtebauliche Planungen)
  • Erstellung und Abänderung von Wiedergewinnungsplänen (Wiedergewinnungspläne sind detaillierte Planungen, die Maßnahmen zum Zwecke der Erhaltung, der Sanierung sowie des Wiederaufbaus des städtebaulichen Gefüges angesichts von Verfallserscheinungen)

Referenzen